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Allgemeine Reisebedingungen videlis Seniorenreisen e.V.

Stand: 1. April 2020

Sehr geehrter Interessent,

zu Recht freuen Sie sich auf eine schöne Reise. Wir von videlis Seniorenreisen e.V. und unsere Leistungserbringer (Hotels, Stadtführer und andere Partner) werden stets versuchen, Ihren Wünschen und Ansprüchen für einen gelungenen Urlaub gerecht zu werden.
Doch leider kann es bei jeder noch so gut vorbereiteten Reise zu Unvorhergesehenem oder Unstimmigkeiten kommen.
Für diesen Fall gibt es die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB), die mit der Buchung Bestandteil unseres Reisevertrages werden, die für beide Seiten bindend sind und klare Regelungen zu Rechten und Pflichten beider Parteien beinhalten.
Nachstehend finden Sie unsere ARB, die für alle nach dem 1. April 2020 geschlossenen Verträge gültig sind. Die ARB basieren auf den gültigen rechtlichen Regelungen, insbesondere den Paragrafen 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
In der Philosophie unseres gemeinnützigen Vereins sind Fairness und Transparenz fest verankert. Deswegen haben wir die Reisebedingungen soweit wie möglich vereinfacht und sie möglichst verständlich formuliert. So verwenden wir lesefreundliche Formen von „Sie“ für Ihre und „wir“-Formulierungen für unsere Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dieser Reise.
Sie bestätigen durch Ihre Unterschrift auf der Reiseanmeldung, dass Sie die Allgemeine Reisebedingungen gelesen und verstanden haben. Deswegen ist es für uns selbstverständlich, diese ARB in der gleichen Schriftgröße und Lesbarkeit abzudrucken, die wir auch für alle anderen Texte verwenden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Ihr Team von videlis Seniorenreisen e.V. aus Augsburg

§ 1 Abschluss des Reisevertrages
(1) Mit der Reiseanmeldung, die in Textform – per Telefax, E-Mail oder Post – erfolgen kann, bieten Sie uns als Reiseveranstalter (videlis Seniorenreisen e.V.) den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage des persönlichen Angebotes, der mit ihm übersandten Reiseausschreibung, des Servicebogens und dieser Reisebedingungen verbindlich an.
(2) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme erfolgt durch unsere schriftliche Buchungsbestätigung.
(3) Mündliche Vereinbarungen bedürfen der Textform, um wirksam zu werden.

§ 2 Leistungen
(1) Die Leistungsverpflichtung von uns ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem persönlichen Angebot und der mit dem persönlichen Angebot übermittelten Reiseausschreibung.
(2) Dritte (z.B. Reisevermittler, Hotels, Fluggesellschaften oder andere Leistungserbringer) sind von uns nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen oder Zusagen zu machen, die über den zwischen Ihnen und uns vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.

§ 3 Bezahlung
(1) Mit unserer Buchungsbestätigung versenden wir einen Sicherungsscheins gemäß
§ 651 r BGB. Mit dem Erhalt des Sicherungsscheines ist umgehend eine Anzahlung auf den Reisepreis zu leisten. Die Anzahlung beträgt 20 % des Reisepreises, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Sofern im persönlichen Angebot (zum Beispiel im Rahmen einer Frühbucheraktion) eine abweichende Regelung über die Fälligkeit der Zahlung genannt ist und diese von Ihnen bestätigt wird, so ist diese Vereinbarung bindend.
(3) Der noch offene Restbetrag ist – sofern nichts anderes vereinbart wurde und die Reise nicht von uns abgesagt wurde – bis 4 Wochen vor Reisebeginn fällig.
(4) Sofern Sie unsere Buchungsbestätigung und den Sicherungsschein weniger als vier Wochen vor Reisebeginn erhalten, ist der komplette Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
(5) Wenn der Sicherungsschein Ihnen übergeben wurde und wir zur Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage sind, haben Sie ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen. Nach Mahnung mit Fristsetzung können wir vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß
§ 6 belasten.
(6) Sie können den Reisepreis für mehrtägige Reisen ausschließlich durch Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto leisten. Tagesreisen können abweichend hierzu auch durch Barzahlung beglichen werden.
(7) Die für die Reise notwendigen Unterlagen versenden wir circa zwei Wochen vor Reisebeginn auf dem Postweg.

§ 4 Leistungsänderungen
(1) Abweichungen vom im Reisevertrag vereinbarten Inhalten, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns gestattet, wenn sie nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistungen führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
(2) Wir sind verpflichtet, Sie unverzüglich in Textform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über wesentliche Leistungsabweichungen zu informieren, sobald wir von den Abweichungen erfahren haben. Mit der Information bieten wir Ihnen an, innerhalb einer von uns gesetzten Frist die Abweichungen anzunehmen oder kostenfrei vom Ihrem Reisevertrag zurückzutreten. Wenn Sie nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren, gelten die Leistungsabweichungen als von Ihnen angenommen.
(3) Wenn Sie nach Vertragsschluss Änderungen der vereinbarten Leistungen wünschen, so werden wir diese – sofern möglich – vornehmen und Ihnen eine angepasste Buchungsbestätigung schriftlich zukommen lassen. Wir sind berechtigt, für durch Sie veranlasste und durch uns vorgenommene Änderungen eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50 Euro zu berechnen
(4) Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

§ 5 Preisänderungen
(1) Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der nachträglichen Änderung der Beförderungskosten für Treibstoff oder andere Energieträger, der Steuern oder sonstiger Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder bei einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zu ändern, sofern nach der Buchung mindestens vier Monate verstrichen sind:
a) Bei einer auf den Sitz- bzw. Kabinenplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitz- bzw. Kabinenplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den anteiligen Erhöhungsbetrag für Ihren Platz können wir von Ihnen verlangen.
(3) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber geändert, so kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat, sofern nach der Buchung mindestens vier Monate verstrichen sind. Bei einer Senkung der Steuern und Abgaben sind wir zu einer entsprechenden Preissenkung verpflichtet.
(4) Eine Erhöhung nach Absatz (1) bis (3) ist nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
(5) Im Falle einer Änderung des Reisepreises nach Vertragsabschluss haben wir Sie unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrunds zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn bei Ihnen eingehend zulässig. Für den Fall, dass die Änderung der o. g. Kosten zu niedrigeren Ausgaben bei uns führt, werden wir diese Senkung auf Ihr Verlangen und unter Abzug des entstandenen Verwaltungsaufwands an Sie weitergeben.
(6) Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Wir können verlangen, dass Sie innerhalb einer von uns bestimmten und angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung über 8 % annehmen oder Ihren Rücktritt vom Vertrag schriftlich erklärten. Wenn Sie nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren, gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen.

§ 6 Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn
(1) Sie können bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber uns vom Reisevertrag zurücktreten oder die Reise nicht antreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären.
(2) Treten Sie vor Reisebeginn zurück, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, es sei denn, es treten am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Es stehen uns, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen, pauschale Entschädigungen zu. Nach dem Zeitpunkt des Zugangs des Rücktritts berechnet sich die Entschädigung gemäß folgender Aufstellung:
a) Flugreisen und Kreuzfahrten (Reiseart F)
I: bei einem Rücktritt mehr als 90 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
II: bei einem Rücktritt 90 oder weniger, aber mehr als 45 Tagen vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
III: bei einem Rücktritt 45 oder weniger, aber mehr als 30 Tagen vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
IV: bei einem Rücktritt 30 oder weniger, aber mehr als 6 Tagen vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises
V: bei einem Rücktritt 6 oder weniger Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises
b) alle weiteren mehrtägigen Reisen (Reiseart A)
I: bei einem Rücktritt mehr als 60 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
II: bei einem Rücktritt 60 oder weniger, aber mehr als 30 Tagen vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
III: bei einem Rücktritt 30 oder weniger, aber mehr als 15 Tagen vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
IV: bei einem Rücktritt 15 oder weniger, aber mehr als 6 Tagen vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
V: bei einem Rücktritt 6 oder weniger Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises
c) eintägige Reisen (Reiseart T)
I: bei einem Rücktritt mehr als 30 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
II: bei einem Rücktritt 30 oder weniger, aber mehr als 6 Tagen vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
III: bei einem Rücktritt 6 oder weniger Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises
(4) Wir verpflichten uns, Ihnen im Sinne der Transparenz sowohl im persönlichen Reiseangebot als auch in der Reisebestätigung konkrete Daten für die unterschiedlichen Entschädigungsstufen zu nennen.
(5) Es ist Ihnen gestattet, uns nachzuweisen, dass uns tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind Sie nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
(6) Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung als eine pauschale Entschädigung nach Absatz (2) zu verlangen. In diesem Fall werden wir die uns entstandenen Kosten Ihnen gegenüber konkret beziffern und belegen. Ersparte Aufwendungen und etwaigen, anderweitige Verwendung Ihrer Reiseleistungen werden wir in Abzug bringen.
(7) Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, sofern diese nicht Teil Ihrer vertraglichen Leistungen ist.

§ 7 Ersatzperson
(1) Sie können die Pauschalreise bis zum Reisebeginn auf eine andere Person übertragen. Das Verlangen, Rechte und Pflichten auf aus dem Reisevertrag auf einen Dritten zu übertragen, muss uns in Textform mitgeteilt werden. Dazu müssen uns die relevanten Daten der Ersatzperson mitgeteilt werden.
(2) Damit wir für die ordnungsgemäße Vorbereitung der Reise des Dritten, insbesondere unter Berücksichtigung etwaiger besonderer Bedürfnisse des Dritten, einen ausreichenden Zeitraum zur Verfügung haben, beträgt die Frist für den Eintritt der Ersatzperson 7 Tage vor Reisebeginn. Sofern bei Ihnen oder der Ersatzperson der Wohnungstürabholservice Teil der vertraglichen Reiseleistungen ist, verlängert sich die Frist um weitere 10 Tage, oder wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen.
(3) Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
(4) Wir sind berechtigt, die durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten bei Leistungsträgern sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro zu berechnen. Die tatsächlich entstandenen und angemessenen Mehrkosten und die Bearbeitungsgebühr sind sofort zur Zahlung fällig.
(5) Tritt ein Dritter für Sie in den Vertrag ein, so haften Sie und der Dritte gesamtschuldnerisch für den Reisepreis sowie die Mehrkosten und die Bearbeitungsgebühr nach Absatz (4)

§ 8 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, wegen Krankheit vorzeitiger Rückreise oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe Sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Wir werden uns jedoch um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.

§ 9 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
(1) Wir können den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung durch uns oder durch von uns beauftragte Dritte den Reiseverlauf nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, beispielsweise, aber nicht abschließend in Fällen der fortgesetzten Belästigung Mitreisender.
(2) Eine Kündigung des Reisevertrages durch uns ist insbesondere auch dann zulässig, wenn Sie zu Ihrer Behinderung schuldhaft falsche, unvollständige oder verspätete Angaben machen oder gemacht haben und diese falschen Angaben die Reisedurchführung objektiv erheblich erschweren, gefährden oder gar vereiteln.
(3) Im Fall einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir müssen jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, der aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen entsteht sowie der von den Leistungsträgern erstatteten Beträge in Abzug bringen.
(4) Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie selbst.

§ 10 Kündigung durch uns wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
(1) Wir sind verpflichtet, die Mindestteilnehmerzahl und spätesten Zeitpunkt des Rücktritts wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl in Ihrem persönlichen Reiseangebot zu nennen. Wir können bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl zu diesem Termin vom Reisevertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, Ihnen die Absage der Reise unverzüglich zu erklären. Ein Rücktritt durch uns später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
(2) Im Fall eines solchen Rücktritts sind wir zur Rückzahlung des von Ihnen bereits gezahlten Reisepreises verpflichtet. Die Rückzahlung muss innerhalb von
14 Tagen nach Erklärung des Rücktritts erfolgen.

§ 11 Vertragsauflösung / Programmänderungen wegen außergewöhnlicher Ereignisse
(1) Wir sind berechtigt, vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, die nach der Buchung eingetreten sind, an der Durchführung unserer Reise gehindert sind. In diesem Fall haben wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Vorliegen der Umstände zu erklären und verlieren den Anspruch auf den Reisepreis. Die Rückzahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erklärung des Rücktritts erfolgen.
(2) Wir sind berechtigt, bis 20 Tage vor Reisebeginn bei Vorliegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, die nach der Buchung eingetreten sind, das Programm der Reise zu ändern, um Ihnen die Reise zu verschaffen. In diesem Fall werden wir Ihnen ein angemessenes Angebot mit unserer Programmänderung zusenden und Ihnen innerhalb einer Frist die Wahl lassen, ob Sie die Programmänderung annehmen, oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

§ 12 Obliegenheiten & Kündigung durch Sie
(1) Sie müssen uns informieren, wenn Sie die Reiseunterlagen nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhalten haben.
(2) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, können Sie weder Minderungsansprüche nach
§ 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich unserem Reiseleiter vor Ort zur Kenntnis zu geben oder unserem Büro in Augsburg mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Die entsprechenden Telefonnummern finden Sie in Ihren Reiseunterlagen.
(3) Wenn Sie den Reisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels kündigen möchten, so müssen Sie uns zunächst eine angemessene Frist zur Beseitigung des Reisemangels setzen. Wenn eine Mangelbeseitigung von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist, entfällt die Pflicht zur Fristsetzung.

§ 13 Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB haben Sie gegenüber uns geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

§ 14 Haftung
(1) Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
(2) Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in Ihrem persönlichen Reiseangebot und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die
§§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Wir haften jedoch, wenn und soweit für einen Schaden von Ihnen die Verletzung von unseren Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich war.

§ 15 Pass-, Visa- & Gesundheitsvorschriften
(1) Wir werden Sie über allgemeine Pass- und Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie weitere eventuell notwendige Formalitäten der während Ihrer Reise besuchten Länder frühzeitig informieren. Sollten Sie kein deutscher Staatsbürger sein, bitten wir Sie, uns dies bereits vor Reisebuchung mitzuteilen.
(2) Wir werden Sie bei der Erlangung eventueller Visa unterstützen. Wir haften jedoch nicht für die rechtzeitige Erteilung und Zugang von Visa durch die zuständige Behörde, es sei denn, wir haben die Verzögerung verschuldet.
(3) Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn die Nachteile durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind.

§ 16 Gerichtsstand
(1) Alle Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen Ihnen und uns richten sich nach deutschem Recht.
(2) Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen. Der allgemeine Gerichtsstand für Ihre Klagen gegen uns ist unser Sitz in Augsburg.
(3) Für unsere Klagen gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort befindet sich im Ausland oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt. In diesen Fällen ist unser Sitz der in Augsburg maßgebend.

§ 17 Ungültigkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.

Reiseveranstalter:
videlis Seniorenreisen e.V.
Bürgermeister-Bohl-Straße 56
86157 Augsburg

Telefon: 0821 / 742776
Fax: 0821 / 743205
E-Mail: info@videlis.de